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   BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63   

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https://dejure.org/1964,235
BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63 (https://dejure.org/1964,235)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1964 - VII C 6.63 (https://dejure.org/1964,235)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1964 - VII C 6.63 (https://dejure.org/1964,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im Interzonenhandel seitens der delegierten Landesbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 333
  • MDR 1964, 951
  • DVBl 1964, 1000
  • DÖV 1964, 673
  • JR 1965, 433
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281) entschieden habe, sei das Militärregierungsgesetz Nr. 53 auch über den 5. Mai 1955 hinaus wirksam geblieben.

    Die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281) entwickelt hat, betreffen lediglich die Geltung des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 für den Zeitraum nach Inkrafttreten des Überleitungsvertrages am 5. Mai 1955 im Bereich des Außenhandels.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Das Fehlen einer Außenwirkung der Versagung der Zustimmung hat der I. Senat weiterhin auch in seinem Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116) als besonders wesentlich hervorgehoben.
  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    In manchen Fällen bedarf es aber auch des Einvernehmens zweier verschiedener Verwaltungen, (vgl. BVerwGE 11, 195 [BVerwG 04.11.1960 - VI C 163/58]), oder es ist die Zustimmung einer zweiten Behörde erforderlich, die bestimmte Aufgaben wahrzunehmen hat und der die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte übertragen ist (vgl. das Urteil des I. Senats vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590 = DÖV 1959, 61]).
  • BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Ebenso hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. November 1960 - BVerwG VII C 184.57 - (NJW 1961, 332 = DÖV 1961, 182) maßgebliche Bedeutung dem Umstand beigemessen, daß der Vollstreckungsanordnung, dem Vollstreckungsauftrag sowie dem Ersuchen zur Vornahme von Vollstreckungshandlungen keine Außenwirkung zukam.
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Mitunter ist die Mitwirkung einer Behörde lediglich auf ein Anhörungsrecht beschränkt (vgl. BVerwGE 5, 18 [BVerwG 31.01.1957 - II C 226/56]; 9, 69).
  • BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56

    Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Mitunter ist die Mitwirkung einer Behörde lediglich auf ein Anhörungsrecht beschränkt (vgl. BVerwGE 5, 18 [BVerwG 31.01.1957 - II C 226/56]; 9, 69).
  • BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    In manchen Fällen bedarf es aber auch des Einvernehmens zweier verschiedener Verwaltungen, (vgl. BVerwGE 11, 195 [BVerwG 04.11.1960 - VI C 163/58]), oder es ist die Zustimmung einer zweiten Behörde erforderlich, die bestimmte Aufgaben wahrzunehmen hat und der die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte übertragen ist (vgl. das Urteil des I. Senats vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590 = DÖV 1959, 61]).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 7.63

    Voraussetzungen für die Zustimmung durch Vorbehalt der delegierenden

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Dagegen kann der Zustimmung oder Versagung der Zustimmung, die lediglich eine Kontrollmaßnahme darstellt, keine Außenwirkung beigemessen werden (vgl. auch das Urteil des Senats vom gleichen Tage - BVerwG VII C 7.63 -).
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII C 9.57

    Wirtschaftslenkung - Weineinfuhr - Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Bei der Entscheidung dieser Frage wird besondere Bedeutung dem Gesichtspunkt zukommen, daß die deutschen Behörden an den Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. das Urteil des Senats vom 8. November 1957, BVerwGE 5, 334 [BVerwG 08.11.1957 - VII C 9/57]).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63

    Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bezugsgenehmigungen im Interzonenhandel -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63
    Wie der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 8.63 - ausgeführt hat, müssen bei der Beurteilung der Frage, ob das Militärregierungsgesetz Nr. 53 weiterhin gültig ist, die unterschiedlichen Verhältnisse im Außenhandel und im Interzonenhandel berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Der Hinweis auf eine Entscheidung des Kabinetts schließt die Annahme eines Verwaltungsaktes seiner Behörde nicht aus (vgl. u.a. Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - <JR 1965, 433>; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - <BVerwGE 70, 270/271 f. = NJW 1985, 1093>).

    Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen bei Erlaß eines Verwaltungsaktes - auch in Ausübung eines Kontrollrechts - sind in rechtlich unterschiedlicher Weise vorgesehen (vgl. hierzu Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - ; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - ).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Maßgebend bleiben in jedem Falle die gesetzliche Ausgestaltung im einzelnen und der dahinterstehende Sinn: So hat die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierauf abstellend in verschiedenen Rechtsbereichen Mitwirkungsakten, die dem Betroffenen gegenüber nicht unmittelbar mit der Inanspruchnahme, von Regelungswirkung verlautbart worden waren, den Charakter anfechtbarer Verwaltungsakte sogar dann abgesprochen, wenn die Mitwirkungsbehörde einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugehörte als die nach außen hin zum Handeln berufene Behörde; den Betroffenen verweist diese Rechtsprechung in der Regel (zum Teil ausdrücklich, zum Teil dem Sinne nach) auf die Möglichkeit einer Klage gegen die letztgenannte Behörde bzw. die von ihr repräsentierte Körperschaft, wobei im Rahmen dieser Klage dann allerdings durch die Gerichtsentscheidung auch die Frage der Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung usw. klargestellt wird (vgl. das schon wiederholt erwähnte Urteil vom 10. Juli 1958; BVerwGE 16, 116; 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]; 19, 238 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65]; ferner das erkennbar von der gleichen rechtlichen Konzeption geprägte Urteil BVerwGE 22, 342; schließlich das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - [DVBl. 1966 S. 857]).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Das wird lediglich dadurch verdeckt, daß die Verurteilung die höhere Verwaltungsbehörde nicht zur (förmlichen) Zustimmungserteilung verpflichtet, sondern aus dem weiteren Verfahren überhaupt ausschaltet, d.h. ihre Zustimmung für den konkreten Fall entbehrlich macht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - [DVBl. 1971, 588] sowie zur - mit Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage differenzierenden - Rechtsprechung anderer Senate des Gerichts die Urteile vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590] zu § 49 KWG, vom 28. Mai 1963 [a.a.O.] zu § 9 FStrG und vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII C 6.63 - in BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335] zu § 7 IZHVO).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 7.63

    Voraussetzungen für die Zustimmung durch Vorbehalt der delegierenden

    Die Gültigkeit des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 für das Gebiet des Interzonenhandels sowie der Verordnung über den Warenverkehr mit den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost) vom 18. Juli 1951 (BGBl. I S. 463) - Interzonenhandelsverordnung = IZHVO - hat der Senat in seinen beiden Urteilen vom gleichen Tage - BVerwG VII C 6.63 und VII C 8.63 - bejaht.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der Gegenstand des Rechtsstreits VII C 6.63 ist, dadurch, daß die beklagte Landesbehörde ohne Zustimmung des beigeladenen Bundesamts den Warenbegleitschein erteilt hat und die Klägerin wegen des Vermerks, der nach § 6 Abs. 1 Ziff. 2 der 3. DVO IZHVO in der Fassung vom 22. August 1958 (Bundesanzeiger Nr. 175, Beilage) von dem beigeladenen Bundesamt zu erteilen ist, an diese Behörde verwiesen hat.

    Wie in dem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 6.63 - ausgeführt ist, ist infolge der Delegation die Zustimmung für die Erteilung des Warenbegleitscheines auf die beklagte Landesbehörde übergegangen.

    Der Rechtsstreit mußte daher an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (vgl. das Urteil des Senats vom gleichen Tage - BVerwG VII C 6.63).

  • BVerwG, 17.11.1967 - VII C 181.65
    Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht zunächst im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]) aus, daß die Klage zutreffend gegen die Beklagte gerichtet sei.

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsnorm und zugehörige Vorschriften bereits mit zwei Urteilen vom 29. Mai 1964 gewürdigt (BVerwGE 18, 333, 336) [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63].

  • BVerwG, 17.11.1967 - VII C 34.66

    Ablehnung eines Warenbegleitscheins - Zustimmung des Bundesamts für gewerbliche

    Mit dem Urteil vom 29. Mai 1964 (BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]) hat der erkennende Senat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsnorm und zugehörige Vorschriften bereits mit zwei Urteilen vom 29. Mai 1964 gewürdigt (BVerwGE 18, 333, 336) [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63].

  • BVerwG, 17.11.1967 - VII C 29.66

    Antrag auf Erteilung eines Warenbegleitscheins - Regelung des Interzonenhandels

    Mit einem Urteil vom 29. Mai 1964 (vgl. BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]) hat der erkennende Senat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsnorm und zugehörige Vorschriften bereits mit zwei Urteilen vom 29. Mai 1964 gewürdigt (BVerwGE 18, 333, 336) [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63].

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

    Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen bei Erlaß eines Verwaltungsaktes sind in rechtlich unterschiedlicher Weise vorgesehen und möglich (vgl. hierzu Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - <JR 1965, 433>; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]; 70, 270 f. [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82]) und können auch das Ermessen betreffen (vgl. z.B. Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - ).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur

    Auf die jeweilige Ausgestaltung des Mitwirkungsrechts kommt es für die Frage an, ob ein anfechtbarer Verwaltungsakt in der Versagung einer Zustimmung liegt (vgl. BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335]; 26, 31 [40] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.11.1967 - VII C 35.67

    Verhinderung der Begünstigung bestimmter Gruppen von Interzonenhandelskaufleuten

  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 66.62

    Rechtsmittel

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